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Castle Classics 2027

Teilnahmebedingungen und Regelwerk –Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung und Teilnahme

Stand: 25. Oktober 2026

1. Veranstalter und Veranstaltung

Veranstalter ist die Ride & Sports gGmbH, Querstraße 11, 07387 Krölpa, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Schober und Tino Neuhoff.

Kontakt zum Veranstalter: info@ride-sports.de. Für Buchungsänderungen und Fragen zur Teilnahme: info@castle-classics.de.

Die Castle Classics finden am 19. Juni 2027 statt. Start und Ziel befinden sich an der Shedhalle Pößneck.

Die Castle Classics sind eine Radtouristikveranstaltung auf öffentlichen, nicht gesperrten Straßen und kein Rennen. Während der gesamten Fahrt gilt die Straßenverkehrsordnung. Das Veranstaltungskonzept sieht keine sportliche Rangliste und keine Platzierungswertung vor. Die Erfassung einer persönlichen Fahrzeit berechtigt nicht zu einer wettkampfähnlichen Fahrweise.

2. Strecken und Leistungen

Zur Auswahl stehen:

  • Castle Royal: etwa 75 km und 880 Höhenmeter; Versorgungsstationen Leuchtenburg und Burg Ranis.
  • Castle Epic: etwa 110 km und 1.350 Höhenmeter; Versorgungsstationen Hohenwarte-Stausee, Luisenturm und Leuchtenburg.
  • Castle Crown: etwa 210 km und 3.000 Höhenmeter; Versorgungsstationen Burg Ranis, Schloss Burgk, Hohenwarte-Stausee, Luisenturm und Leuchtenburg.

Die Entfernungen und Höhenmeter sind Näherungsangaben. Die endgültigen Strecken werden über die Veranstaltungswebsite und die Teilnehmerinformationen bekanntgegeben.

Die gebuchte Teilnahme umfasst eine persönliche Startnummer, das streckenbezogene Stempelheft, GPX-Daten, Streckenbeschilderung, Verpflegung an den zur Route gehörenden Stationen sowie die vorgesehenen Strecken- und Rücktransportdienste. Technische Reparaturleistungen sind kostenpflichtig und nicht in der Startgebühr enthalten.

Die Veranstaltungsleistungen stehen für die bestätigte Strecke während der jeweils bekanntgegebenen Betriebszeiten zur Verfügung. Wer ohne bestätigten Streckenwechsel eine längere Route fährt, erwirbt dadurch keinen Anspruch auf zusätzliche Stationen oder Leistungen. Das Verfahren für einen regulären Streckenwechsel ist in Abschnitt 10 beschrieben.

Toiletten stehen im Start- und Zielbereich sowie an den Versorgungsstationen zur Verfügung. Im Start- und Zielbereich werden Duschmöglichkeiten angeboten.

3. Buchung, Vertragsschluss und Zahlung

Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Buchung und Teilnahme an den Castle Classics 2027 einschließlich der im Buchungsverfahren angebotenen Zusatzoptionen. Vertragspartner ist der in Abschnitt 1 genannte Veranstalter. Stripe übernimmt die Zahlungsabwicklung und ist nicht der Veranstalter des Events. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Buchung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt über die Veranstaltungswebsite. Vor dem Absenden werden die gewählte Strecke, das Startfenster, die gebuchten Zusatzoptionen und der zu zahlende Gesamtpreis angezeigt. Alle Preise sind Endpreise einschließlich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer. Zusätzliche Kosten müssen vor der verbindlichen Buchung ausgewiesen werden.

Die Angaben und die Auswahl können vor dem endgültigen Absenden über die dafür vorgesehenen Schritte im Anmeldeverfahren überprüft und berichtigt werden. Mit Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten abschließenden Schaltfläche gibt die buchende Person ein verbindliches Angebot ab.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Buchung ausdrücklich per E-Mail annimmt. Eine bloße Eingangsbestätigung oder ein Zahlungsbeleg von Stripe stellt für sich allein noch keine Annahme dar. Die Annahme wird spätestens innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Buchung erklärt. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, ist die buchende Person nicht mehr an ihr Angebot gebunden. Ohne zustande gekommenen Vertrag bereits eingezogene Beträge werden unverzüglich erstattet.

Ein Startplatz gilt jeweils für eine Person. Bei einem Tandem melden sich deshalb beide Mitfahrenden einzeln an und bekommen jeweils eine Startnummer. Eine Weitergabe der persönlichen Startberechtigung ist nur nach Abschnitt 10 möglich. Für einen gemeinsamen Gruppenstart buchen alle Gruppenmitglieder dasselbe verfügbare Zeitfenster.

Die Zahl der buchbaren Plätze richtet sich nach den verfügbaren Kapazitäten der jeweiligen Strecke und des Startfensters. Sobald die hinterlegte Kapazität erreicht ist, wird die betreffende Buchungsoption geschlossen. Ein Anspruch auf einen noch nicht bestätigten Startplatz besteht nicht. Bereits bestätigte Buchungen bleiben davon unberührt.

Zahlung und Zahlungsstörungen

Die Zahlung erfolgt über Stripe Checkout mit den dort angebotenen Zahlungsarten. Der Gesamtbetrag ist mit Vertragsschluss fällig, soweit bei der Buchung keine andere Fälligkeit ausdrücklich angegeben wird. Je nach Zahlungsart kann die Zahlung bereits während des Buchungsvorgangs autorisiert oder eingezogen werden.

Eine fehlgeschlagene oder abgebrochene Zahlung stellt keine erfolgreiche Zahlung dar. Ob bereits ein Vertrag besteht, richtet sich nach der ausdrücklichen Buchungsannahme. Besteht noch kein Vertrag, ist die Buchung ohne erfolgreiche Zahlung nicht abgeschlossen. Bei einem bereits geschlossenen Vertrag wird die buchende Person über den offenen Betrag informiert und erhält vor einem zahlungsbedingten Rücktritt grundsätzlich eine angemessene Nachfrist. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.

Eine eigenmächtig veranlasste Rückbuchung ersetzt keine wirksame Stornierung, Übertragung oder Flex-Verschiebung. Gesetzliche Rückforderungs- und Einwendungsrechte bleiben bestehen. Bei schuldhaft verursachten Zahlungsstörungen können nur die gesetzlich ersatzfähigen, tatsächlich entstandenen Kosten verlangt werden; eine pauschale interne Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.

Bestätigung und Vertragsunterlagen

Die Buchungsbestätigung enthält die wesentlichen Buchungsdaten und die geltenden Teilnahmebedingungen als PDF-Anhang oder vollständig im E-Mail-Text. Die Teilnehmenden prüfen insbesondere Strecke, Startzeit und Kontaktdaten und melden Fehler zeitnah. Gesetzliche Rechte werden durch eine unterlassene sofortige Prüfung nicht ausgeschlossen.

Die Bedingungen stehen vor der Buchung zum Lesen und Speichern bereit. Der Veranstalter dokumentiert die für die jeweilige Buchung geltende Fassung und die Buchungsdaten. Ein dauerhaft zugängliches persönliches Online-Vertragsarchiv wird nicht zugesagt; Buchungsbestätigung und Unterlagen sollten deshalb gespeichert werden.

Einbeziehung und gesonderte Einwilligungen

Vor Abschluss der Buchung wird deutlich auf diese Bedingungen hingewiesen und deren Geltung vereinbart. Die Datenschutzerklärung wird gesondert zugänglich gemacht. Eine Newsletter-Anmeldung sowie erforderliche Einwilligungen in Foto-, Video- oder andere einwilligungsbedürftige Verarbeitungen werden getrennt behandelt. Die Zustimmung zu diesen Bedingungen ersetzt solche Einwilligungen nicht.

Zusätzliche Teilnehmerinformationen konkretisieren den Ablauf; sie begründen keine beliebigen nachträglichen Änderungen der gebuchten Leistungen.

4. Teilnahmevoraussetzungen und Minderjährige

Auf Royal und Epic ist die Teilnahme ab zwölf Jahren, auf Crown ab 16 Jahren möglich. Maßgeblich ist das Alter am Veranstaltungstag.

Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten. Außerdem ist eine volljährige Begleitperson erforderlich, die für dieselbe Strecke angemeldet ist und die minderjährige Person während der gesamten Fahrt begleitet. Die Erklärung und die Angaben zur Begleitperson sind nach dem vom Veranstalter mitgeteilten Verfahren vor dem Start vorzulegen.

Die Teilnehmenden müssen gesundheitlich und konditionell in der Lage sein, ihre gewählte Strecke zu bewältigen. Bei der Streckenwahl sind Distanz, Höhenmeter, persönliche Erfahrung und die veröffentlichten Betriebszeiten zu berücksichtigen. Bei gesundheitlichen Zweifeln wird eine vorherige ärztliche Abklärung empfohlen.

Eine Teilnahme in erkennbar fahruntüchtigem Zustand, insbesondere unter entsprechendem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, ist ausgeschlossen.

5. Fahrräder, Ausstattung und Bekleidung

Zur Teilnahme ist ein verkehrssicheres Fahrrad erforderlich. Bremsen, Reifen, Lenkung und alle weiteren sicherheitsrelevanten Teile müssen einwandfrei funktionieren. Die gesetzlichen Vorgaben für Fahrräder im öffentlichen Straßenverkehr sind einzuhalten.

Royal, Epic und Crown können mit zweirädrigen Fahrrädern ohne Zusatzantrieb gefahren werden. Auf Royal sind außerdem Pedelecs erlaubt, deren Tretunterstützung bei spätestens 25 km/h endet. Für Epic und Crown gilt diese Ausnahme nicht. S-Pedelecs sind bei den Castle Classics ausgeschlossen. Für Liegeräder und Handbikes gelten dieselben Antriebsgrenzen.

Auch mit einem Liegerad oder Handbike ist eine Teilnahme möglich. Damit diese Fahrzeuge besser erkannt werden, ist ein gut sichtbarer Wimpel an einer mindestens 160 cm langen Stange erforderlich. Wer damit startet, stellt sich innerhalb seines Startblocks hinten auf. Andere mehrspurige Fahrzeuge sind nicht vorgesehen; Handbikes bilden die einzige Ausnahme.

Bei Singlespeeds und entsprechend ausgestatteten Bahnrädern sind ein Freilauf und zwei unabhängig wirkende Bremsen Voraussetzung. Ein starrer Antrieb ohne Freilauf ist nicht erlaubt.

Ein geschlossener, richtig sitzender Fahrradhelm ist während der gesamten Fahrt Pflicht. Der Helm muss ein anerkanntes Prüfsiegel besitzen.

Für Fahrten bei Dunkelheit, in der Dämmerung oder bei entsprechend schlechter Sicht ist die gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung mitzuführen und zu benutzen. Die erforderlichen Reflektoren gehören ebenfalls zur Ausstattung. Liegeräder und Handbikes benötigen bei Dunkelheit zusätzlich ein Licht am Wimpel, etwa ein Flaglight. Wer voraussichtlich erst im Dunkeln zurückkehrt, plant seine Ausrüstung entsprechend.

Für Anbauteile und Zubehör gelten folgende Grenzen:

  • Lenkerenden sind mit passenden Verschlüssen zu sichern; Zubehör muss fest sitzen.
  • Die Verwendung von Lenkeraufsätzen ist grundsätzlich verboten. Jegliche Montage oder Nutzung von Aufsätzen, die über den regulären Fahrradlenker hinausgehen, ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
  • Geschlossene Scheibenlaufräder dürfen weder vorne noch hinten verwendet werden. Scheibenbremsen bleiben erlaubt.
  • Flaschen und andere Trinkbehälter aus Glas oder vergleichbar leicht zerbrechlichem Material bleiben zu Hause.
  • Anhänger dürfen während der Teilnahme nicht am Fahrrad mitgeführt werden, unabhängig von ihrem Verwendungszweck.

Die Kleidung muss zum sicheren Radfahren geeignet sein. Der Oberkörper ist während der Fahrt zu bedecken. Ohr- und Kopfhörer dürfen beim Fahren weder getragen noch benutzt werden. Für Mobiltelefone und Navigationsgeräte gelten die gesetzlichen Bedienungsregeln. Wer Einstellungen vornehmen oder sich länger mit dem Gerät beschäftigen möchte, hält dafür an einer sicheren Stelle an.

Für einfache Pannen ist eine Grundausstattung mitzuführen: zum eigenen Fahrrad passendes Reparaturmaterial, beispielsweise ein Ersatzschlauch oder ein geeignetes Reparaturset, eine passende Pumpe sowie das dafür benötigte Werkzeug. Der angebotene technische Service ersetzt diese persönliche Grundausstattung nicht.

Zusätzlich empfehlen wir ein geladenes Mobiltelefon, eine gespeicherte Route, wettergerechte Kleidung und gefüllte Trinkflaschen. Für Reparaturen durch den kostenpflichtigen Service sollte Bargeld verfügbar sein.

6. Anmeldung zum Start und Startunterlagen

Das bei der Buchung gewählte Zeitfenster bestimmt die persönliche Startzeit. Sie wird mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Für die Vorbereitung gelten zwei Zeiten: Spätestens 20 Minuten vor dem Start müssen die Teilnehmenden am Veranstaltungsplatz sein; spätestens zehn Minuten vor dem Start ordnen sie sich im Vorstart ein. Wer seine Unterlagen noch abholen muss, plant dafür zusätzliche Zeit ein.

Ein anderes Startfenster kann nur bestätigt werden, wenn dort noch Kapazität vorhanden ist. Für eine vorab online beantragte Änderung berechnen wir 15 €, für eine Änderung am Veranstaltungstag vor Ort 20 €. Anfragen vor dem Event erfolgen über das bereitgestellte Online-Verfahren. Solange dafür kein Änderungslink zur Verfügung steht, können sie an info@castle-classics.de geschickt werden; auch dann beträgt die Gebühr 15 €. Ein Wechsel zwischen einer normalen und einer geführten Startzeit ist ebenfalls möglich, wenn dort noch Kapazität vorhanden ist. Beim Wechsel in eine geführte Startzeit kommt zur Änderungsgebühr der Aufpreis für die Führung von 20 € hinzu. Beim Wechsel aus einer geführten in eine normale Startzeit wird der Aufpreis nicht erstattet. Bis zur Bestätigung der Änderung gilt die bisherige Startzeit.

Damit der Startablauf zu den tatsächlichen Anmeldezahlen passt, können gering belegte Blöcke zusammengeführt oder weitere Blöcke angeboten werden. Wer von einer Zusammenlegung betroffen ist, erhält rechtzeitig eine E-Mail. Änderungen müssen zumutbar bleiben und dürfen die für die Strecke verfügbare Zeit nicht unangemessen verkürzen. Organisatorisch veranlasste Änderungen sind gebührenfrei. Gesetzliche Rechte bei erheblichen Änderungen bleiben bestehen.

Wann und wo die Startunterlagen bereitliegen, wird vorab bekanntgegeben. Bei der Abholung werden Buchungsbestätigung und amtlicher Lichtbildausweis vorgezeigt. Der Ausweis dient nur dem Identitätsabgleich und wird nicht kopiert. Wer Unterlagen für jemand anderen mitnimmt, benötigt dessen Vollmacht.

Die Startnummer und ein gegebenenfalls ausgegebener GPS-Tracker werden nach den Hinweisen des Teams befestigt beziehungsweise mitgeführt. Die persönliche Nummer darf nicht ohne bestätigte Ummeldung getauscht oder weitergegeben werden. Während der gesamten Teilnahme muss die Startnummer an der vorgesehenen Stelle gut sichtbar und lesbar angebracht sein. Kleidung, Taschen oder andere Ausrüstung dürfen sie nicht verdecken. Den genauen Befestigungsort teilen wir mit den Startunterlagen mit.

Vor der Freigabe zum Start kontrolliert das Team insbesondere Helm, das Fehlen von Lenkeraufsätzen und die Zuordnung zum Startfenster. Für Startblöcke bei Dunkelheit oder Dämmerung werden zusätzlich Beleuchtung, deren Funktion und die erforderlichen Reflektoren geprüft. Weitere Sicherheitskontrollen sind möglich. Fehlende oder mangelhafte Ausrüstung muss vor dem Start in Ordnung gebracht werden; bis dahin kann die Startfreigabe verweigert werden.

7. Fahrordnung und Rücksichtnahme

Die Strecke wird mit anderen Verkehrsteilnehmenden geteilt. Es besteht weder Vorfahrt noch ein Vorrang aufgrund der Veranstaltungsteilnahme. Verkehrszeichen, Ampeln, Bahnübergänge, Vorfahrtsregeln und das Rechtsfahrgebot sind zu beachten. Mit Gegenverkehr und überholenden Fahrzeugen ist jederzeit zu rechnen.

Geschwindigkeit und Abstand sind an Verkehr, Straßenverhältnisse, Sicht, Wetter und eigenes Können anzupassen. Gefährliche Überholmanöver, abruptes Ausscheren und riskante Zielsprints sind zu unterlassen. Gruppen fahren so, dass andere nicht gefährdet oder unzulässig behindert werden.

Die Betreuung unterwegs erfolgt durch die vorgesehenen Veranstaltungsdienste. Eine private Begleitung mit einem Fahrzeug, das gezielt auf der Route mitfährt und Teilnehmende betreut, ist nicht erlaubt. Davon unberührt bleiben die normale Anreise und Heimfahrt sowie eine bei Abbruch mit dem Team vereinbarte Abholung. Fahrzeuge der Organisation, des Service und der Einsatzkräfte dürfen ihre Aufgaben auf der Strecke weiterhin erfüllen.

Einsatzfahrzeugen ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unverzüglich Platz zu machen. Rettungswege, Zufahrten und Zugänge sind freizuhalten.

Sicherheitsbezogene Anweisungen des Organisationsteams und des eingesetzten Streckenpersonals sind zu beachten. Sie setzen Verkehrsregeln nicht außer Kraft. Verkehrsregelnde Befugnisse bestehen nur im gesetzlich zulässigen beziehungsweise behördlich angeordneten Umfang.

Abfälle, Verpackungen und Trinkflaschen dürfen nicht in der Landschaft entsorgt werden. Es sind die vorgesehenen Abfallbehälter zu nutzen. Natur, Anwohner, andere Teilnehmende und fremdes Eigentum sind zu respektieren.

8. Streckenführung, Stationen und Zeitlimits

Alle drei Strecken werden ausgeschildert. Die GPX-Dateien stehen spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zum Herunterladen bereit. Es wird empfohlen, die gewählte Route vorab auf ein Navigationsgerät oder Smartphone zu laden. Die Teilnehmenden folgen der für ihre Strecke vorgesehenen Beschilderung und aktuellen Umleitungshinweisen; Verkehrszeichen und behördliche Anordnungen haben Vorrang.

Die Versorgungsstationen schließen spätestens um 19:00 Uhr. Für einzelne Stationen können frühere Schlusszeiten vorgesehen werden. Sie können außerdem früher schließen, wenn nach Abgleich mit der Organisation alle dort erwarteten Teilnehmenden die Station passiert haben oder ihre Teilnahme beendet haben.

Die für die jeweilige Strecke geltenden Stationsschlusszeiten, Kontrollzeiten und der Zielschluss werden vor der Veranstaltung mitgeteilt und am Veranstaltungstag ausgeschrieben. Die Planung berücksichtigt unterschiedliche Leistungsstände und übliche Pausen. Eine zeitlich unbegrenzte Versorgung und Betreuung wird nicht zugesagt. Die Teilnehmenden berücksichtigen die Zeiten bei der Wahl ihrer Strecke und ihres Startfensters.

Wer eine Station oder das Ziel voraussichtlich nicht mehr rechtzeitig erreicht, setzt sich mit der Organisation in Verbindung. Das Team stimmt das weitere Vorgehen und gegebenenfalls einen Rücktransport ab. Nach Ende der veröffentlichten Betriebszeiten stehen die jeweiligen Veranstaltungsleistungen nicht mehr zur Verfügung.

Eine eigenständig fortgesetzte Fahrt nach erklärtem Teilnahmeende erfolgt außerhalb der organisierten Veranstaltungsbetreuung. Gesetzliche Ansprüche wegen zuvor eingetretener Pflichtverletzungen bleiben davon unberührt.

9. Versorgung, Defekte, Abbruch und Notfälle

An den Stationen der gebuchten Strecke werden Speisen und Getränke angeboten. Hinweise zu Zutaten und Allergenen können vor Ort erfragt werden. Eine bestimmte Sonderverpflegung wird nur zugesagt, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurde.

An den Versorgungsstationen steht ein kostenpflichtiger technischer Hilfsservice zur Verfügung. Leistungen und Preise werden vor Durchführung mit dem jeweiligen Dienstleister abgestimmt und direkt abgerechnet. Eine erfolgreiche Reparatur oder die Verfügbarkeit bestimmter Ersatzteile kann nicht garantiert werden.

Bei einem Defekt ist die bekanntgegebene Service- und Pannenrufnummer zu nutzen. Der Streckendienst ist während der Veranstaltung auf den Routen unterwegs. Bei einem gravierenden Schaden kann nach Abstimmung ein Transport mit Fahrrad zur nächsten Versorgungsstation organisiert werden.

Wer nicht weiterfahren kann oder möchte, kann den kostenlosen Shuttle zum Startort nutzen. Dieser verkehrt nach einem regelmäßigen Fahrplan zwischen den Versorgungsstationen und der Shedhalle Pößneck. Wartezeiten sind möglich. Die Organisation erfolgt über das Team an der Station. Wer die nächste Station nicht selbst erreichen kann, kontaktiert die Service- und Pannenrufnummer.

Jeder Abbruch muss dem Organisationsteam gemeldet werden. Dies gilt auch bei selbst organisierter Rückfahrt, damit keine unnötige Suche ausgelöst wird.

Bei medizinischen Notfällen ist unmittelbar 112 zu wählen. Anschließend ist, soweit möglich, die Veranstaltungsorganisation zu informieren. Die Service- und Pannenrufnummer ersetzt nicht den öffentlichen Notruf. Bei einer erkennbaren erheblichen gesundheitlichen Gefahr kann die Organisation, insbesondere nach Einschätzung eingesetzten medizinischen Personals, eine weitere Teilnahme untersagen.

10. Streckenwechsel und Übertragung auf andere Personen

Ein Wechsel der gebuchten Strecke ist bis einschließlich 1. Juni 2027 möglich, sofern auf der gewünschten Strecke ein Platz verfügbar ist und deren Alters- und Fahrradregeln erfüllt werden. Anfragen sind mit Name, Buchungsnummer und Wunschstrecke an info@castle-classics.de zu richten.

Beim Wechsel auf eine längere Strecke ist die Differenz zwischen den Streckenpreisen der ursprünglich gebuchten Preisstufe zu zahlen. Beim Wechsel auf eine kürzere Strecke entstehen keine zusätzlichen Kosten; eine Erstattung der Preisdifferenz erfolgt nicht. Eine separate Bearbeitungsgebühr wird nicht berechnet.

Die Übertragung auf eine andere Person ist nach Bestätigung des Veranstalters gegen folgende Gebühr möglich:

Zeitpunkt der Übertragung Royal Epic Crown
Bis einschließlich 31. Dezember 2026 10 € 20 € 30 €
1. Januar bis einschließlich 31. März 2027 15 € 25 € 35 €
1. April bis einschließlich 1. Juni 2027 20 € 30 € 40 €

Für die Übertragung muss die ursprünglich angemeldete Person den Wechsel unter Angabe ihrer Buchungsnummer und der Ersatzperson bestätigen. Dies ist per E-Mail an info@castle-classics.de möglich. Eine Mitteilung allein durch die Ersatzperson reicht nicht aus.

Die Ersatzperson muss sämtliche Voraussetzungen der gebuchten Strecke erfüllen. Ein etwaiger privater Ausgleich der ursprünglichen Startgebühr wird zwischen den beteiligten Personen geregelt; der Veranstalter zahlt die ursprüngliche Startgebühr bei einer Übertragung nicht aus.

Ab 2. Juni 2027 sind Streckenwechsel und Übertragungen auf andere Personen nicht mehr möglich. Die Verschiebung mit Flex-Tarif richtet sich abweichend hiervon nach Abschnitt 11.

11. Persönliche Absage, Nichtantritt und Flex-Tarif

Bei persönlicher Absage oder Nichtantritt wird die Startgebühr nicht aufgrund eines vertraglich eingeräumten Stornierungsrechts erstattet. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Für die auf einen bestimmten Termin gebuchte Freizeitveranstaltung besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

Bei einer persönlichen Absage oder einem Nichtantritt erfolgt kein Versand von Medaille, Teilnahmeurkunde oder sonstigen Finisher-Beigaben. Die Ausgabe richtet sich nach dem Teilnahmenachweis und der Zielankunft gemäß Abschnitt 15.

Der bei der Buchung für 20 € Aufpreis wählbare Flex-Tarif berechtigt dazu, die Teilnahme einmalig auf das Folgejahr zu verschieben. Der Startplatz bleibt auf die ursprünglich angemeldete Person bezogen. Ohne gebuchten Flex-Tarif besteht diese Verschiebungsmöglichkeit nicht.

Der Verschiebungswunsch muss spätestens am 18. Juni 2027 um 23:59 Uhr per E-Mail an info@castle-classics.de eingegangen sein. Name und Buchungsnummer sind anzugeben.

Die teilnehmende Person erhält per E-Mail eine Bestätigung und Informationen zum weiteren Ablauf. Die erneute Buchung wird voraussichtlich über einen persönlichen Gutschein beziehungsweise Freistartcode umgesetzt. Dieser ermöglicht die erneute Anmeldung für die entsprechende Strecke im Folgejahr ohne erneute Startgebühr. Die einmalige Verschiebungsleistung erfordert keinen erneuten Flex-Aufpreis.

Eine aktive Neuanmeldung ab Öffnung der Anmeldung für das Folgejahr ist erforderlich. Verfahren und Einlösefrist werden rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt. Bei der Festlegung der Frist wird ausreichend Zeit zur Einlösung eingeräumt. Das Verfahren darf die zugesagte kostenfreie Wiederanmeldung nicht von der allgemeinen Restplatzverfügbarkeit abhängig machen.

Der Flex-Tarif ist keine Versicherung und begründet keinen Anspruch auf Auszahlung eines Gutscheinwerts. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei einer Absage durch den Veranstalter oder einem Ausfall der zugesagten Folgeveranstaltung, bleiben unberührt.

12. Wetter, Streckenänderungen und Unterbrechung

Die Castle Classics finden auch bei Regen statt. Kleidung und Fahrweise sind den Bedingungen anzupassen.

Bei konkreten Gefahren oder behördlichen Vorgaben, insbesondere extremen Wetterbedingungen, können notwendige und zumutbare Änderungen der Strecke oder des Ablaufs vorgenommen werden. Die wesentlichen Eigenschaften der gebuchten Leistung werden soweit möglich gewahrt. Bei erheblichen Änderungen bleiben die gesetzlichen Rechte der Teilnehmenden bestehen.

Wenn eine sichere Durchführung nicht möglich ist, kann die Veranstaltung unterbrochen, abgebrochen oder abgesagt werden. Die Teilnehmenden werden so früh wie möglich über die verfügbaren Kommunikationswege informiert. Sicherheitsanweisungen sind zu beachten. Etwaige Ansprüche bei einem Abbruch nach Beginn richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

13. Absage der Veranstaltung

Sollten wir die Castle Classics am 19. Juni 2027 absagen müssen, informieren wir dich schnellstmöglich per E-Mail und auf unserer Website. Dies gilt auch bei einer Absage aufgrund höherer Gewalt, insbesondere extremer Unwetter, Großschadenslagen oder Pandemien, sowie aufgrund behördlicher Anordnungen.

Die anteilige Erstattung deiner gezahlten Startgebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Absage:

Zeitpunkt der Absage Erstattung der Startgebühr
Bis einschließlich 19. Dezember 2026 70 %
Vom 20. Dezember 2026 bis einschließlich 19. April 2027 50 %
Ab dem 20. April 2027 bis zum Veranstaltungstag 30 %

Der verbleibende Anteil dient zur Deckung bereits entstandener Organisations- und Vorbereitungskosten. Die Erstattung gilt unabhängig davon, ob du den Flex-Tarif gebucht hast.

Kosten für selbst gebuchte Anreise und Übernachtung werden nicht übernommen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche bestehen.

14. Zeit- und Standorterfassung

Die benötigte Zeit wird mithilfe eines GPS-Trackers erfasst. Die Standorterfassung dient insbesondere der organisatorischen Begleitung und der Prüfung, ob Teilnehmende die Stationen und das Ziel erreicht haben. Sie ist keine Garantie einer lückenlosen Überwachung und ersetzt keinen Notruf.

Nach der Veranstaltung werden die benötigten Zeiten veröffentlicht. Bei der Anmeldung wird für jede teilnehmende Person ausgewählt, ob die Veröffentlichung mit Namen, ausschließlich unter der Startnummer oder gar nicht erfolgt. Eine Veröffentlichung unter der Startnummer ist nicht zwingend anonym. Die konkrete Datenverarbeitung, der eingesetzte Anbieter, Sichtbarkeit und Speicherdauer werden in der Datenschutzerklärung erläutert.

Hinweise zu Ausgabe, Nutzung und gegebenenfalls Rückgabe des Trackers werden mit den Teilnehmerinformationen bekanntgegeben. Es erfolgt keine Platzierungswertung.

15. Stempelheft und Zielankunft

An den Stationen der gewählten Route werden die vorgesehenen Stempel gesammelt. Das vollständige Stempelheft dient als Teilnahmenachweis. Mit dem vollständigen Stempelheft der gefahrenen Strecke erhalten die Teilnehmenden im Ziel die Teilnahmeurkunde, die Medaille und die angekündigte Überraschung.

Bei einem verlorenen Heft oder fehlenden Stempel wenden sich Teilnehmende an das Organisationsteam. Ein fehlender Eintrag, der auf einen organisatorischen Fehler zurückgeht, soll bei anderweitig nachvollziehbarer vollständiger Teilnahme nicht zum Verlust des Nachweises führen.

Im Zielbereich ist die Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren. Gefährliche Fahrmanöver und Zielsprints sind zu unterlassen. Der Durchfahrtsbereich ist nach dem Zieleinlauf zügig freizumachen.

16. Ausschluss von der Teilnahme

Die Organisation kann Personen bei erheblichen Sicherheitsrisiken oder schwerwiegenden Verstößen von der Teilnahme ausschließen. Dies gilt insbesondere bei fehlendem Helm, unzulässigem oder unsicherem Fahrrad, gefährlicher Fahrweise, schweren Verkehrsverstößen, Fahruntüchtigkeit, Gewalt, Bedrohungen, erheblichen Belästigungen oder wiederholter Missachtung sicherheitsbezogener Anweisungen.

Soweit es die Situation zulässt, erfolgt zunächst eine Aufforderung, den Verstoß abzustellen. Bei unmittelbarer Gefahr oder einem besonders schweren Verstoß ist ein sofortiger Ausschluss möglich. Maßnahmen müssen dem Anlass angemessen sein. Etwaige Zahlungs- und Erstattungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

17. Haftung und persönliche Gegenstände

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter im Übrigen für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Teilnehmende regelmäßig vertrauen dürfen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Zwingende gesetzliche Haftung sowie die Haftung aus übernommenen Garantien bleiben unberührt. Diese Regelungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Wir empfehlen den Teilnehmenden, vorab zu prüfen, ob ihre private Haftpflicht- und gegebenenfalls Unfallversicherung die geplante Teilnahme abdeckt. Mit dem Startplatz wird kein persönlicher Haftpflicht- oder Unfallversicherungsschutz zugesagt. Die Empfehlung schränkt die Haftung des Veranstalters nicht ein.

Fahrräder und persönliche Gegenstände sind eigenverantwortlich zu sichern. Allein durch Bereitstellung von Park- oder Abstellflächen wird keine Bewachung oder Verwahrung vereinbart. Die vorstehenden Haftungsregeln gelten auch hier. Die eigenverantwortliche Teilnahme befreit den Veranstalter nicht von seinen gesetzlichen Organisations- und Sicherheitspflichten.

18. Fotos, Videos und Datenschutz

Bei der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Informationen zu Zwecken, Veröffentlichungen, Rechtsgrundlagen, Widerspruchs- und Widerrufsmöglichkeiten stehen in der Datenschutzerklärung zur Verfügung. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Eine pauschale Werbeeinwilligung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme.

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verarbeitet. Dies betrifft insbesondere Buchung, Zahlung, Teilnehmerverwaltung, notwendige Anmeldemails, GPS- und Zeiterfassung sowie einen gesondert und freiwillig bestellten Newsletter.

19. Teilnehmerinformationen

Verbindliche organisatorische Informationen, insbesondere Startunterlagenausgabe, Stationsschlusszeiten, Zielschluss, Servicekontakte und aktuelle Sicherheitsinformationen, werden über die Veranstaltungswebsite, per E-Mail und am Veranstaltungstag vor Ort mitgeteilt.

Änderungen erfolgen nur im Rahmen dieses Regelwerks und der gesetzlichen Vorgaben. Eine allgemeine Befugnis zur beliebigen nachträglichen Änderung des Vertrags ist damit nicht verbunden.